{"id":184,"date":"2013-06-10T20:41:00","date_gmt":"2013-06-10T18:41:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.tuf-ev.de\/tuf_neu\/?page_id=184"},"modified":"2013-06-10T20:41:00","modified_gmt":"2013-06-10T18:41:00","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.tuf-ev.de\/tuf_neu\/beispiel-seite\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name und Sitz<\/p>\n<p>(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen Technik-Unterricht: Forum e.V. Er ist beim Amtsgericht Essen in das Vereinsregister (Nr.3002) eingetragen worden<\/p>\n<p>(2) Sitz des Vereins ist Essen.<\/p>\n<p>\u00a72 Zweck des Vereins<br \/>\nist die F\u00f6rderung und Pflege des Technikunterrichts an allgemeinbildenden Schulen und der technischen Bildung und Erziehung. Diesem Zwecke dienen<\/p>\n<p>(1) die Zusammenarbeit der Lehrer, Referendare und Studierenden des Faches Technik durch Erfahrungsaustausch, gegenseitige Information und Unterst\u00fctzung;<\/p>\n<p>(2) die Information von Sch\u00fclern, Eltern und \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Form, Inhalt und Bedeutung des Technikunterrichts;<\/p>\n<p>(3) die Beratung von Schulen \u00fcber die Einf\u00fchrung von Technikunterricht (Bedingungen Voraussetzungen, M\u00f6glichkeiten);<\/p>\n<p>(4) die Information von Industrie, Betrieben, Verb\u00e4nden der Realtechnik \u00fcber die M\u00f6glichkeiten von Technikunterricht und die Zusammenarbeit zur ideellen und materiellen F\u00f6rderung des Technikunterrichts;<\/p>\n<p>(5) die Pflege der Beziehungen zu technisch-p\u00e4dagogisch relevanten Fachbereichen an den Hochschulen.<\/p>\n<p>\u00a73 Gemeinn\u00fctzigkeit<br \/>\nDer Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden.<\/p>\n<p>Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>\u00a7 4 Gesch\u00e4ftsjahr<br \/>\nGesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Rumpfgesch\u00e4ftsjahr endet am 31. Dezember 1986.<\/p>\n<p>\u00a75 Mitgliedschaft<br \/>\n(1) Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person und jede juristische Person des privaten und \u00f6ffentlichen Rechts werden.<\/p>\n<p>Der Verein hat ordentliche und f\u00f6rdernde Mitglieder ordentliche Mitglieder k\u00f6nnen nur nat\u00fcrliche Personen sein.<\/p>\n<p>1. \u00dcber den schriftlichen Antrag zur Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet<\/p>\n<p>1. mit dem Tod des Mitglieds,<br \/>\n2. durch schriftliche Austrittserkl\u00e4rung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied; sie ist nur zum Schlu\u00df eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten zul\u00e4ssig,<br \/>\n3. durch Ausschlu\u00df aus dem Verein.<\/p>\n<p>(4) Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit \u00fcber den Ausschlu\u00df eines Mitglieds. Die Entscheidung ist dem Auszuschlie\u00dfenden schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n<p>Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnde sind<\/p>\n<p>1. vors\u00e4tzliche Verst\u00f6sse gegen Satzung, Interessen und Ansehen des Vereins;<br \/>\n2. Nichterf\u00fcllung der Beitragspflicht nach vorheriger Mahnung.<\/p>\n<p>(5) Austretende und ausgeschlossene Mitglieder m\u00fcssen die Beitr\u00e4ge bis zum Ende des Kalenderjahres voll entrichten, haben jedoch vom Tage ihres Ausscheidens an keinerlei Rechte mehr gegen\u00fcber dem Verein und seinem Verm\u00f6gen.<\/p>\n<p>Das ausscheidende Mitglied hat entliehenes Vereinseigentum unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p>\u00a76 Organe<br \/>\nDie Organe des Vereins sind<\/p>\n<p>1. der Vorstand<br \/>\n2. der technisch-p\u00e4dagogische Beirat<br \/>\n3. die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>\u00a77 Der Vorstand<br \/>\n(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1 Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Vorstandssprecher. Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglie der vertreten.<\/p>\n<p>(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 1 Jahr gew\u00e4hlt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, w\u00e4hlt der Vorstand ein Ersatzmitglied f\u00fcr den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.<\/p>\n<p>\u00a78 Der technisch-p\u00e4dagogische Beirat<br \/>\nDie Mitgliederversammlung w\u00e4hlt auf die Dauer von 1 Jahr einen technisch-p\u00e4dagogischen Beirat. Er hat die Aufgabe, die Arbeit des Vorstandes zu unterst\u00fctzen und insbesondere in fachdidaktischen und p\u00e4dagogischen Fragen zu beraten.<\/p>\n<p>Er besteht aus mindestens 4 Mitgliedern. Ein Mitglied des Beirats mu\u00df dem Vorstand angeh\u00f6ren.<\/p>\n<p>\u00a79 Die Mitgliederversammlung<br \/>\n(1) Die Mitgliederversammlung ist j\u00e4hrlich vom Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 4 Wochen durch schriftliche Einladung einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.<\/p>\n<p>(2) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben<\/p>\n<p>1. Wahl des Vorstandes und des technisch-p\u00e4dagogischen Beirates,<br \/>\n2. Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstands und dessen Entlastung,<br \/>\n3. Genehmigung des Haushaltsplans f\u00fcr das kommende Gesch\u00e4ftsjahr,<br \/>\n4. Festsetzung der H\u00f6he des Mitgliederbeitrages,<br \/>\n5. Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderung und Vereinsaufl\u00f6sung.<\/p>\n<p>(3) Der Vorstand kann nach Bedarf au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen einberufen. Er mu\u00df sie einberufen, wenn 1\/3 der Mitglieder sie schriftlich beantragen unter Angabe von Zweck und Gr\u00fcnden.<\/p>\n<p>(4) \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu f\u00fchren, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p>\u00a710 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<br \/>\nDie Mitgliedsbeitr\u00e4ge sind Jahresbeitr\u00e4ge und jeweils am 1.Januar eines Jahres im voraus f\u00e4llig.<\/p>\n<p>\u00dcber die H\u00f6he des Jahresbeitrags f\u00fcr ordentliche Mitglieder entscheidet die<\/p>\n<p>Mitgliederversammlung &#8211;<\/p>\n<p>F\u00f6rdernde Mitglieder setzen ihren Jahresbeitrag selbst fest.<\/p>\n<p>\u00a7 11 Aufl\u00f6sung des Vereins und Anfall des Vereinsverm\u00f6gens<br \/>\nDie Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer ordentlichen oder au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung mit 4\/5 der abgegebenen Stimmen erfolgen.<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an eine noch zu bestimmende K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts oder an eine andere Steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zwecks unmittelbarer und ausschlie\u00dflicher F\u00f6rderung der technischen Bildung und Erziehung<\/p>\n<p>Eine Aussch\u00fcttung des Verm\u00f6gens an die Mitglieder ist ausgeschlossen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name und Sitz (1) Der Verein f\u00fchrt den Namen Technik-Unterricht: Forum e.V. 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